| Gegenstand | Die Makler- und Bauträgertätigkeit im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung: Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume; Vermittlung von Darlehensverträgen, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten sowie Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen. |