| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung von Beteiligungen, einschließlich der Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Gesellschaften gleich in welcher Rechtsform, die Verwaltung von Parkhäusern und Parkplatzanlagen jeder Art und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, die Übernahme von Bauleitertätigkeiten mit Ausnahme von Tätigkeiten gem. § 34 c GewO und Tätigkeiten nach dem KWG, die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen (ohne Nachrangdarlehen, partiarlsche Darlehen und Immobiliardarlehen). |