| Gegenstand | Die Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnungen, Fertigen der Lohnsteueranmeldung; Vermittlung und Durchführung von Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Consulting und Controlling von Firmen und Privatpersonen, soweit keine gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen erforderlich sind; Verwaltung des eigenen Vermögens; Gründung, Erwerb und Beteiligung sowie die Führung anderer Unternehmen in jeder Rechtsform soweit keine gesetzlichen Genehmigungen erforderlich sind. |