| Gegenstand | Die Schaffung, Verwertung und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und Entwicklung von Immobilien, ferner erlaubnisfreie Verwaltung fremden Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vorzunehmen oder durch Dritte wahrnehmen zu lassen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen. |