Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Geschäftsführung von Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin sowie der Erwerb, die Projektentwicklung, Bauträgertätigkeit und der Verkauf sowie das Halten und Verwaltung (einschließlich der treuhänderischen Verwaltung) von Grundvermögen sowie hiermit in Verbindung stehende Tätigkeiten unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34c GewO und indirekt damit verbundenen Tätigkeiten und Geschäften