| Gegenstand | ausschließlich im eigenen Namen und nicht im Namen und auf Rechnung von Dritten die Verwaltung von Vermögen und Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen; Erbringung von Managementleistungen und von sonstigen Dienstleistungen insbesondere, aber nicht nur für Tochter- und Beteiligungsunternehmen, Erwerb, Erschließung, Beplanung, Bebauung, Nutzung, Verwaltung, Veräußerung und/oder sonstige Verwendung von unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wobei die Aktivitäten sowohl von der Gesellschaft selbst als auch über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verfolgt oder auf solche Gesellschaften übertragen werden können. Die Gesellschaft ist berechtigt, und zwar ausschließlich im eigenen Namen und nicht im Namen und auf Rechnung Dritter, sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes zu beteiligen und Beteiligungen an anderen Unternehmen abzugeben, solche Unternehmen zu erwerben und/oder zu gründen sowie zu veräußern und aufzugeben, Organschafts- und
Ergebnisabführungsverträge sowie Unternehmensverträge abzuschließen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind ausdrücklich ausgeschlossen. |