| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Vermietung von eigenem Grundeigentum, Wohnungseigentum und grundstücksgleichen Rechten, erlaubnisfreie Wirtschaftsberatung sowie ferner die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen. |