| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, einschließlich Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, insbesondere von Immobilienvermögen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Geschäftsbesorgungsverträgen in diesem Zusammenhang. Eine genehmigungsbedürftige Tätigkeit wird nicht ausgeführt. |