Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Vermögensbeteiligungen aller Art, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie nicht erlaubnispflichtige Beratungsleistungen für Dritte.