Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmungen, Startups und Investitionsobjekten, stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie die kaufmännische Unternehmensberatung, jeweils unter Ausschluß genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.