Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Der Betrieb einer Speise- und Schankwirtschaft einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.