| Gegenstand | Architektur, die gestaltende baukünstlerische technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Siedlungen und Städten; Beratung, Betreuung und Vertretung von Auftraggebenden in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Koordinierung und Überwachung der Ausführung; die Erstattung von Fachgutachten; die Ausarbeitung städtebaulicher Planung und die Mitwirkung an der Landesplanung und der Raumordnung. Die Gesellschaft kann unter Beachtung der nach § 4 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) geltenden Berufspflichten alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. |