Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Architektur, die gestaltende baukünstlerische technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Siedlungen und Städten; Beratung, Betreuung und Vertretung von Auftraggebenden in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Koordinierung und Überwachung der Ausführung; die Erstattung von Fachgutachten; die Ausarbeitung städtebaulicher Planung und die Mitwirkung an der Landesplanung und der Raumordnung. Die Gesellschaft kann unter Beachtung der nach § 4 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) geltenden Berufspflichten alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.