Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Halten, Verwalten und Verwerten von Vermögensanlagen aller Art, insbesondere, aber nicht nur, von Beteiligungen, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten