Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeder Art sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Immobilien, jeweils in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.