Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und Verwertung von Software, der Erwerb und Veräußerung sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen nebst Rechten hieran, die sich insbesondere im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Verwertung von Software betätigen (ausgenommen sind genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte, und zwar insbesondere solche, die die Bankengesetzgebung berühren), sowie das Erbringen von Dienstleistungen insbesondere im Bereich "Security Software", wie die Unterstützung in Vertriebs-, Marketing-, Finanz- und allgemeinen Organisations- sowie Managementangelegenheiten, Unterstützung bei der Finanzierungsakquisition, beim Ausstieg bestehender Investoren und bei einem etwaigen späteren Börsengang.