Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Beherbergungsbetrieb, der Schank- und Speisebetrieb, Catering, das Ausrichten von Veranstaltungen jeglicher Art, sowie die Herstellung, der Verkauf und der Handel von Speisen und Getränken