Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kunsthistorische Beratung, Betreuung von Künstlern, Nachlassbetreuung, wissenschaftliche Recherche, Verfassen von Aufsätzen und Büchern, Betreuung von Publikationen, Ausstellungsbetreuung sowie An- und Verkauf von Kunstwerken.