Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.10.2014 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.12.2014 um bis zu 6.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2014/I)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Halten von Unternehmensbeteiligungen von Gesellschaften, die als freie oder gemeinnützige Träger soziale Dienstleistungen erbringen oder Produkte und Dienstleistungen für die Sozialwirtschaft entwickeln und vermarkten. Entwicklung neuer Standorte für Unterkünfte und Beratungsstellen sowie von Betreuungseinrichtungen. Dies umfasst Einrichtungen für Beherbergung, Beratung, Betreuung und Therapien. Erbringung zentraler Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften.