Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Verkauf von Fanartikeln, Merchandisingprodukten und anderweitigen Produkten verschiedener Sportmannschaften, das Halten von Markenrechten, die für den Vertrieb dieser Produkte notwendig sind sowie der Verkauf bzw. die Weitergabe der Rechte an einer Marke an Dritte. Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb einer Vertriebsplattform der Produkte im Internet sowie der Errichtung und das Betreiben von Fanshops verwirklicht.