Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die Entwicklung und Durchführung freizeitgewerblich und wohnwirtschaftlich genutzter Immobilienprojekte (Neubau, Umnutzung und Modernisierung, einschließlich der Errichtung von Bauwerken als Generalübernehmer und Generalunternehemer), b) An- und Vermietung, Verwaltung und Verpachtung von Gebäuden, Grundstücken und Liegenschaften sowie deren An- und Verkauf, c) die Erbringung von Beratungsleistungen für andere Unternehmen im Zusammenhang mit deren Tätigkeiten nach Buchstaben a) und b).
Die Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach § 34 c) GewO erforderlich ist, sowie Tätigkeiten, für die eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.