| Gegenstand | a) die Entwicklung und Durchführung freizeitgewerblich und wohnwirtschaftlich genutzter Immobilienprojekte (Neubau, Umnutzung und Modernisierung, einschließlich der Errichtung von Bauwerken als Generalübernehmer und Generalunternehemer), b) An- und Vermietung, Verwaltung und Verpachtung von Gebäuden, Grundstücken und Liegenschaften sowie deren An- und Verkauf, c) die Erbringung von Beratungsleistungen für andere Unternehmen im Zusammenhang mit deren Tätigkeiten nach Buchstaben a) und b).
Die Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach § 34 c) GewO erforderlich ist, sowie Tätigkeiten, für die eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. |