Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Doll Fahrzeugbau mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 160127 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 12.11.2014 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Der Bau von Fahrzeugen und Karosserien, Reparaturarbeiten an Fahrzeugen aller Art sowie der Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Zubehör.