Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Herstellung/Sanierung und Errichtung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken durch Dritte auf eigene Rechnung sowie die Vermietung, Verwaltung und Verpachtung von Immobilien. Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.