Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.