| Gegenstand | Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Erwerben und Halten von Beteiligungen und die Ausübung der damit verbundenen Gesellschaftsrechte, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere an Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben oder sie gründen. |