Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Geschäfte sowie die Beratung von Unternehmen, unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Geschäfte.