| Gegenstand | Investitionen in Immobilien und Grundstücke, in Firmen oder deren Anteile und in andere Wirtschaftsgüter sowie die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen übernehmen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf vermieten und verpachten. Die Gesellschaft kann Hotels, Gastronomie, Ferienwohnungsgeschäfte usw. betreiben. |