| Gegenstand | Die Erbringung von Beratungsleistungen aller Art in Zusammenhang mit Immobilien, insbesondere die Investitionsberatung, die Beratung in Fragen des Immobilienmarketing und die wirtschaftliche Beratung im Zusammenhang mit gewerblichen Mietverhältnissen.
Die Gesellschaft darf auch den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohräume im Sinne von § 34 Abs. 1 Ziff. 1 a) Gewerbeordnung vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen. |