Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Verwaltung, Vermietung, Verpachtung, Verkauf von Immobilien, Stromerzeugung, der Handel mit Agrargütern, Viehhandel und das Pachten und Bewirtschaften von landwirtschaftlichen Flächen.