Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG.