Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Produktion, der Großhandel mit und der Verkauf von Baumaterialien; die wissenschaftliche Erforschung und Entwicklung von neuen Baustoffen sowie der Im- und Export von Waren verschiedenster Art, insbesondere von Baumaterialien