| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung sowie der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke.
(3) In der Umsetzung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke wirkt die Gesellschaft mit ihrer steuerbegünstigten Muttergesellschaft Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH (Amtsgericht Charlottenburg HRB 52991) und mit derer weiteren ebenfalls steuerbegünstigten Tochtergesellschaft TU11 Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 159506 B) im Sinne des § 57 (3) Abgabenordnung planmäßig zusammen. Die von der Gesellschaft erbrachten Leistungen sind integrierter Bestandteil der Zweckverfolgung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung GmbH.
(4) Gegenstand des planmäßigen Zusammenwirkens sind insbesondere die Pressearbeit, externe Kommunikation, wie z.B. die Erstellung von Publikationen, Prospekten, Newslettern oder Internetseiten, Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. die Gestaltung von Anzeigen und Bannern und Veranstaltungsmanagement durch die Gesellschaft jeweils im Auftrag der unter Ziffer (3) genannten Gesellschaften. |