Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Verwalten eigenen Vermögens, Erwerb, Halten, Entwickeln, Bebauen und Veräußern eigener Grundstücke und sonstiger Immobilien und Bebauen und Entwickeln fremder Immobilien.