Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen und eigene Immobilien sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung von Handelsgesellschaften, insbesondere bei solchen Handelsgesellschaften, die sich mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von eigenem Vermögen, insbesondere von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten in Berlin, befassen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedarf.