| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung, die Verwertung und die Veräußerung von Beteiligungen bzw. Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen und die Beratung von Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnologie und des Marketings, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. |