mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Veräußerung und Verwaltung von Grundbesitz aller Art im eigenen Namen; Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, werden nicht ausgeübt.