Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an Grundstücksgesellschaften in Deutschland, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.