| Gegenstand | Das Eingehen, Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere an anderen Unternehmen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach KWG werden nicht ausgeübt, sofern eine entsprechende Erlaubnis nicht vorliegt. |