Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Eingehen, Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere an anderen Unternehmen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach KWG werden nicht ausgeübt, sofern eine entsprechende Erlaubnis nicht vorliegt.