| Gegenstand | Die Beratung von Unternehmen, Unternehmern, Unternehmensträgern namentlich einschließlich der öffentlichen Hand in strategischen und operativen Fragen der Führung und Entwicklung von Unternehmen im In- und Ausland, in Vertriebsfragen sowie in allen Fragen des An- und Verkaufs von Unternehmen und der Finanzierung von Transaktionen und Unternehmen, soweit es dazu keiner besonderen Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAG), bedarf. |