| Gegenstand | Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Entwicklung, Verwaltung, Bewirtschaftung und Bebauung; Tätigkeiten gem. § 34c GewO; die Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Architektur, nämlich die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeberinnen und Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen und die Koordinierung, Steuerung und Überwachung der Planung und Ausführung eines Vorhabens und die Erstellung von Fachgutachten. Hierzu gehört auch die Mitwirkung bei der Orts-, Stadt- und Landesplanung als Berufsaufgabe. |