Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein.
Gegenstand
Die treuhänderische Übernahme und Verwaltung von auf deutschem Grundbesitz besicherten Grundschulden und Geschäftsanteilen an deutschen Personen- und Kapitalgesellschaften zur Sicherung und Erfüllung von gegenwärtigen und künftigen Zahlungsansprüchen von Gläubigern. Die Erbringung von erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG und KAGB ist ausgeschlossen.