Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, insbesondere Finanzplanung, Businesspläne, Ratinganalysen, Ertragsoptimierung, Sanierung und Existenzgründung. Die Vermittlung von Versicherungen und Finanzierungen ist nicht Gegenstand des Unternehmens.