Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung und Bildung und die Förderung der Wohlfahrtspflege. Zu diesen Zwecken sollen die folgenden Maßnahmen betrieben werden: die Errichtung und der Betrieb von Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII; die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Beeinträchtigungen gemäß § 53, 54 SGB VIII und SGB XII, bezeichnet als "Betreutes Einzelwohnen"; die Organisation und Durchführung von Deutsch-Sprachkursen und Integrationskursen und interkultureller Bildungsarbeit.