Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsbefugt. Ist ein Prokurist bestellt, ist er nur mit diesem gemeinsam vertretungsbefugt.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Projektmanagement, Vermittlung von Geschäftspartnern, Beratung, Handel, Import und Export im Bereich Baumaterialien verschiedener Art, Einbau von genormten Baufertigteilen und die Verwaltung eigenen Vermögens.