Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der Snap Camera GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 150002), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 02.11.2022 zugestimmt hat.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.