Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Hoch- und Tiefbau, Stahlbeton- und Maurerarbeiten, Trockenbau, Gebäudereinigung, Immobilienkauf und -verkauf sowie die Abwicklung von Immobilien und die Vergabe an Nachunternehmer. Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen.