Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit handelsüblichen Waren wie Lebensmitteln, Tabakwaren, Textilien und Elektrogeräten; Betreibung von Gastronomiebetrieben, Automatenaufstellung, Betreibung von Spielhallen; Vermittlung von Sportwetten, Betreibung einer Wettannahmestelle und eines Wettbüros; Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken; Kauf und Verkauf sowie die Vermietung von Kraft- und Baufahrzeugen; Kauf und Verkauf sowie die Vermietung von Baustoffen und Baumaterialien; Durchführung und Vermittlung von Tief- und Hochbauarbeiten aller Art; die Ausführung und die Vergabe von Bauaufträgen aller Art an Subunternehmer, insbesondere auch von Sanierungsarbeiten, Straßenbauarbeiten, Erdbau-, Abriss- und Trockenbauarbeiten.