| Gegenstand | Gründung, Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit - unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Finanzdienstleistungen - sowie Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in anderen Gesellschaften. Ferner die Unternehmensberatung, soweit für die vorgenannten Tätigkeitsfelder keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind; ausgeschlossen sind insbesondere alle Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c ff GewO oder des KWG bedürfen. |