Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gründung, Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit - unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Finanzdienstleistungen - sowie Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in anderen Gesellschaften. Ferner die Unternehmensberatung, soweit für die vorgenannten Tätigkeitsfelder keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind; ausgeschlossen sind insbesondere alle Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c ff GewO oder des KWG bedürfen.