Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Produktion, Vertrieb, Handel, inkl. Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art, insbesondere für Ambulanz- und Sonderfahrzeuge, von Medizintechnik und artverwandten Produkten aller Art sowie alle damit im Zudammenhang stehenden Geschäfte.