| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen), die Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) in Kommanditgesellschaften, die erlaubnisfreie Unternehmensberatung und die Erbringung von Makler-, Bauträger- und Baubetreuerleistungen im Sinne des § 34c GewO. Die Gesellschaft nimmt eine Tätigkeit als Makler, Bauträger oder Baubetreuer erst mit der Erteilung der Erlaubnis nach § 34c GewO auf. |