Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen), die Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) in Kommanditgesellschaften, die erlaubnisfreie Unternehmensberatung und die Erbringung von Makler-, Bauträger- und Baubetreuerleistungen im Sinne des § 34c GewO. Die Gesellschaft nimmt eine Tätigkeit als Makler, Bauträger oder Baubetreuer erst mit der Erteilung der Erlaubnis nach § 34c GewO auf.