Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Fußbodenbearbeitungen und Verlegearbeiten aller Art, Sattlereiarbeiten, Entsorgung und sonstige handwerkliche Dienstleistungen, soweit ein Meistertitel nicht erforderlich ist.